RADIONEWS BLM / RUNDFUNKRECHT IN BAYERN

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RADIONEWS ZUR BLM IN MÜNCHEN

RUNDFUNK/RADIO-NEWS AUS BAYERN bezüglich der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien (BLM) in München

BLM reich aus Rundfunkgebühren, so titelt die Süddeutsche Zeitung und auch der Münchner Merkur berichtet darüber.

Wenn man als BLM in Bayern aus Rundfunkzwangsgebühren in volle Taschen greift, dann kann es in einer schlechten Deutschen Wirtschaftslage in Bayern
schon mal zu Diskussionen kommen, besonders dann, wenn unabhängige, neutrale und unpolitische Rundfunk- und Fernsehveranstalter in Bayern nicht wie gesetzlich vorgeschrieben "besonders" gefördert werden. Gleichzeitig lässt man aber einigen Gruppen in Bayern "besondere Ehre" seitens der BLM zukommen und es werden staatliche Fördergelder nur einseitig von der BLM vergeben (siehe auch weiter unten). Nun gibt es sogar Äußerungen des Bayerischen Obersten Rechnungshof in Sachen BLM München. Allerdings kennt der Bayerische Oberste Rechnungshof offensichtlich bei diesen Äußerungen nicht die neueste gültige Rechtsprechung.

Denn in der beratenden Äußerung zu den höchsten Kosten aller Landesmedienanstalten in Deutschland seitens der BLM wurde absolut falsch veröffentlicht:

Hier lautet ein abschließender Teil der Äußerung:

"Die BLM ist eine durch Gesetz errichtete rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in München.
Laut Art. 111a Abs. 2 Satz 1 BV darf Rundfunk ausschließlich in öffentlicher Verantwortung und öffentlich-rechtlicher
Trägerschaft betrieben werden. Die BLM ist daher neben dem Bayerischen Rundfunk der einzige Rundfunkveranstalter Bayerns.
Sie ist gemäß Art. 2 Abs. 1 BayMG öffentlich-rechtlicher Träger der privaten Rundfunkangebote
in Bayern und organisiert die Beiträge der privaten Hörfunk- und Fernsehanbieter in Bayern".

Dem widerspricht ausdrücklich das
neueste Rundfunkurteil des BVerfG im Jahre 1998. Die BLM in München ist demnach nicht der einzige Rundfunkveranstalter in Bayern, sondern die sendenden Rundfunksender mit ihren Programmen die vormals von der BLM fälschlicherweise nur als „Rundfunkanbieter“ bezeichnet wurden. Einige wörtliche Zitate aus dem rechtskräftigen Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1998 wurden weiter unten bereits zusätzlich veröffentlicht. Der Wortlaut des gesamten Urteils erreichen Sie durch den oben genannten Link. Ob ein solches für die BLM dramatisches Urteil allerdings die hohen Kosten der BLM rechtfertigen, sollen andere beurteilen.

RADIONEWS RECHTSLAGE PRIVATRUNDFUNK IN BAYERN

RUNDFUNK-NEWS über die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien (BLM) in Bayern

Die gesamte Öffentlichkeit, die sich etwas tiefer mit der Medienwelt in Bayern beschäftigt, beobachtet massive Machtkonzentrationen im Medienbereich Bayern durch mehrere Lizenzen, die an einen Veranstalter vergeben wurden, durch Parallelbeteiligungen und durch Kettenbildungen sowie durch überproportionale publizistische Einflüsse einzelner Zulieferer von Hörfunkprogrammen und durch die Vermehrung des publizistischen Einflusses von Presseunternehmen.

Zudem werden Unternehmen aus der Gründungsphase, die im medialen Bereich tätig sind, in Bayern häufig von Verlagshäusern beherrscht und zwar in der Hauptsache nicht etwa von einzelnen Verlagen, sondern kleine Gruppen von Verlagen. Dies alles verschärft das Problem der multimedialen Meinungsmacht und die Machtkonzentration im Medienbereich Bayern. Gesetzlich verbotene Mehrheitsbeteiligungen im Lokalrundfunk und Fernsehen in Bayern, sind nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Auch die sog. Funkhausmodelle stellen die berechtigte und hörbare Frage auf, wie solche Modelle, die in wesentlichen Teilen aus Kostengründen gegenseitig Programmbestandteile kopieren, publizistisch als „eigenständig“ bewertet werden können. Man könnte viel mehr der Meinung sein, dass in Bayern derzeit deutliche Einschränkungen bei der Vielfalt von eigenständigen Programmen gegeben sind.

Des Weiteren kann an dem Wettbewerbsstandort München durchaus davon gesprochen werden, dass Kooperationspartnern die inhaltliche Ausgestaltung der Programme „abgesprochen“ werden und dadurch die begründete Gefahr besteht, dass sich gesetzlich unerwünschte programmliche Monopole einzelner Gesellschafter in Bayern bilden bzw. bereits gebildet haben.
So "ehrt" man bei der BLM in München nicht etwa die wahren Privatrundfunk Pioniere, die einst der Grund der Existenz der BLM überhaupt waren und den Privatrundfunk in Deutschland und Bayern mit aller Kraft durchgesetzt und umgesetzt haben also die echten und absolut unabhängigen Rundfunkpioniere die seit 1976 die Umsetzung der privaten Medien in Deutschland sogar früher schon von Südtirol aus für die Durchsetzung der Privaten Medien in Deutschland gekämpft haben.

Bei der scheinbar neutralen Behörde BLM wird kein einziger der absolut unabhängigen Rundfunk Pioniere der ersten Stunde des Privatrundfunks in Bayern als solcher überhaupt erwähnt. Von "Neutralität" ist daher für uns "eher wenig" bei der "unabhängigen BLM" in München als staatliche Behörde erkennbar. Uns würden im Gegensatz zur BLM in München viele und ganz andere Namen einfallen, die wirklich eine „Ehrung“ als Privatrundfunk Pioniere in Deutschland -mindestens genauso- verdient hätten, wie nur ein ehemaliger Telefonbuch-Verleger, der von der gleichen neutralen Behörde BLM absolut einseitig als angeblich DER "Privatrundfunk-Pionier" in Bayern -sogar mit aufwendigem Video- geehrt wird. Man fragt sich langsam, ob manche Politiker in Bayern die "Quadratur des Kreises" nicht selbst langsam erkennen wollen oder können. Zumindest zwischenzeitlich ebenfalls in Gefahr befindliche sog. VuLB (Verein unabhängiger Lokalradios in Bayern) hat mit einer Pressemitteilung jedoch schon frühzeitig den quadratischen Kreis erkannt.

Zitat warum der VuLB in Bayern gegründet wurde und was der Sinn und Zweck des VuLB seit Gründung immer war:

"...Verband unabhängiger Lokalradios Bayern. Der Verband unabhängiger Lokalradios in Bayern (VuLB) ist die einzige Interessenvertretung bayerischer Radiosender ohne Fremdbeteiligungen von Großverlegern. Ziel ist die Förderung mittelständisch geprägter, unabhängiger und lokal verwurzelter Rundfunkanbieter. Nur so kann eine pluralistische Radiolandschaft garantiert werden, die die Vielfalt Bayerns widerspiegelt und nachhaltig am Sendestandort festhält. Einzelne Großverleger spinnen ein dichtes Radionetz, das zur Gewinnmaximierung noch zentralistischer werden soll. Demgegenüber stehen echte Lokalradios, die sich voller Überzeugung für ihr Sendegebiet und ihre Hörer engagieren, aber kaum Sendeanteile an reichweitenstarken Frequenzen erhalten. Diese künstlich geschaffene Wettbewerbsverzerrung wird nicht behoben, sondern im Gegenteil, weiter verschärft. Statt dem Wettbewerbsnachteil entgegenzusteuern, werden die Strukturen für Lokalradios weiter verschlechtert. Immer noch werden Radiosender zu "Betriebsgesellschaften" oder einer "gemeinsamen Vermarktung" mit Funkhäusern gedrängt. Die Erfahrung hat gezeigt: Keiner dieser Sender hat diesen Schritt überlebt. Der scheinbare Vorteil erwies sich als Entzug der Existenzgrundlage. Wir vernetzen, beraten und informieren Mitglieder, betreiben Öffentlichkeitsarbeit im Interesse unserer Mitglieder, vertreten die Interessen des Verbandes auf Landes- und Bundesebene und geben Stellungnahmen bei der Neufassung von Gesetzestexten und zu Satzungsentwürfen der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM). Nutzen Sie die Vorteile der Verbandes für sich. Seien sie früher über die Vorgänge in der bayerischen Privatradiolandschaft informiert und lernen Sie von anderen. Vernetzen sie sich mit uns. Für Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung...".

Also ein Verein, der eigentlich die Aufgaben gegenüber unabhängigen Lokalsendern übernehmen wollte, die die BLM als unabhängige Behörde eigentlich hätte, nur gegenüber unabhängigen Lokalsendern in Bayern leider nicht im genügenden Maße umsetzt. Deshalb wurde dieser Verein überhaupt einst gegründet.

Die BLM hätte nach dem gesetzlichen Auftrag sogar die richterliche Pflicht gemäß der Rundfunkurteile, auch den VulB und seine Mitglieder alle samt gegen die Machtbestrebungen von nur einer kleinen Verleger-Unternehmer-Gruppe "besonders zu fördern und zu unterstützen", stattdessen schaut und hört die BLM ohne jeder geeignete "besonders fördernde und unterstützende" Reaktion dabei zu, wie selbst der VuLB sich wegen wirtschaftlicher Probleme auflösen muss.

Man hat als wirklich absolut neutraler und unpolitischer sowie tatsächlicher Privatrundfunk Pionier der ersten Stunde des Privatrundfunks in Bayern und Deutschland immer mehr den persönlichen Eindruck, dass scheinbar durch eine kleine Verlagsunternehmer-Gruppe das Privatradio bzw. die Privatmedien Fernsehen und Radio mit Hilfe von Politikern in der BLM in Bayern und deren Umfeld zur multimedialen Meinungsmacht und der gesetzlich verbotenen Machtkonzentration missbraucht werden sollen.

Vielleicht sollten die Verantwortlichen der BLM einmal die neue "KI" befragen, was "besonders fördern und unterstützen" von unabhängigen, verlagsfreien Rundfunk- und Fernsehsendern bedeutet, denn wir gewinnen zunehmend den Eindruck die Bedeutung dieser in den gerichtlichen Rundfunk- Urteilen, sind in der BLM eher unbekannt seit 1985 bis heute, trotz höchstrichterlicher Rechtsprechung und warum und durch wen der Privatrundfunk in Bayern überhaupt seine Renaissance im Jahre 1984 in Deutschland und Bayern erlebt hat..

Dieser Eindruck entsteht und entstand auch nicht von ungefähr, sondern aus unmittelbaren Erfahrungen und in Gesprächen mit den Mitgliedern des VuLB sowie mit Menschen, die sich trauen und trauten uns gegenüber, über geheime Pläne in der beschrieben kleinen Unternehmer-Gruppe aber auch von offenen Gesprächen mit eher ungebundenen Parteibuch. Außerdem von Erklärungen an Eides Statt und anderen vorliegenden Urkunden, wie Vollmachten die es offiziell nie gab, Treuhandverträge die es ebenfalls offiziell nie gab und vieles mehr. Unterlagen, die die BLM aber gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend kritisch zu prüfen gehabt hätte.

Die BLM, welche einen gesetzlichen Auftrag dazu hat, für unabhängige Medienvielfalt dauerhaft wirtschaftlich tragfähig nebeneinander zu sorgen, verschließt nach unserer Ansicht sehr einseitig die Augen und Ohren in diesen Zusammenhängen. Immer die gleiche kleine Unternehmer- Gruppe wird seit 1985 bis heute gefördert und unterstützt. Gleichzeitig findet im Ergebnis eher keine gesetzlich geforderte "besondere Förderung für die unabhängigen Medien" außerhalb einer kleinen Verlags-Unternehmer-Gruppe statt. Die BLM mit dem gesetzlichen Auftrag unabhängige Medienvielfalt finanziell, technisch, personell im Ausbau und im Bestehen im Sinne der unabhängigen Medienvielfalt zu fördern und zu sichern, nimmt ihre gesetzlichen Aufgaben aus unserer Sicht eher dafür wahr, seit 1985 bis heute einseitig eine ganz bestimmte Verlags- Unternehmer- Gruppe eines ehemaligen Telefonbuch- Verlages gegenüber allen anderen unabhängigen Sendern einseitig zu unterstützen und zu fördern.

Das Ergebnis heute ist ein zunehmendes Sterben der unabhängigen Privatmedien und der Ausbau und die Ehrung dessen, was genau das Gegenteil davon ist und war, was der Wille des Gesetzgebers, der Verfassung, der Grundrechte in der Rundfunk- und Pressefreiheit im Rahmen der bisher insgesamt bereits 11 Rundfunkurteile aus höchstrichterlicher Rechtsprechung und damit die Basis der BLM ist.

Nachrichten und Beiträge sowie Programminhalte sind nicht mehr unabhängig nebeneinander, sondern zunehmend zentral aus einer kleinen Verlags-Unternehmer-Gruppe und deren Verlagshäuser vorgegeben und gesteuert und werden auf diese Weise über deren eigene Fernseh- und Radiosendern abgenudelt und ausgestrahlt. Unabhängigen Medien und Sendern wird die wirtschaftliche Basis und damit die wirtschaftliche Grundlage für eigene Redaktionen, Beiträge und Nachrichten entzogen. Übrig bleibt der gesteuerte Einheitsbrei aus Nachrichten und Programmen einer kleinen Verlags-Unternehmer-Gruppe. Es ist damit genau das Gegenteil dessen, warum der Privatrundfunk überhaupt durchgesetzt wurde.

Der Sinn und Zweck und der Wille des Gesetzgebers war und ist aber öffentlich-rechtliche Staatsmedien und Beiträge sowie deren eigene Nachrichten, finanziert durch Rundfunkbeiträge als Säule Nummer1 und seit 1984 neu in Deutschland daneben als Säule Nummer2 mit viele,, durch Werbung finanzierte VON EINANDER UNABHÄNGIGE Privatsender mit eigenen Nachrichten, Beiträgen und lokal bezogenen Infos aus allen Lebensbereichen in Staatsferne und politisch neutral.

Die BLM hätte eigentlich seit ihrem Bestehen als Basis ihrer rechtlichen Existenz dafür zu sorgen, dass die vielen Privatmedien und Sender wirtschaftlich NEBENEINANDER UNABHÄNGIG arbeiten können und daher in der Hauptsache eigene und geeignete Frequenzen erhalten, die die Hauptbasis von Wirtschaftlichkeit der Privatsender bilden. Hierbei versagt jedoch die BLM seit 1985 im -für die lokalen und regionalen unabhängigen Privatsender- ruinösen Ausmaß. Nur einen kleine Verlags-Unternehmer- Gruppe wird aus unserer Sicht absolut einseitig von der BLM seit dem Bestehen der BLM gefördert und unterstützt. Allem voran gilt dies insbesondere bei der Zuteilung von Frequenzen und sog. Stützfrequenzen aber auch bei der Verteilung von sog. Fördergeldern., die die BLM dafür erhält, die unabhängigen Privatsender "besonders zu fördern".

Scheinbar braucht man in Bayern entweder Gesellschafter, vor denen die derzeitigen Politiker den entsprechenden „Respekt“ auf Grund von sehr hohen Geldmitteln genießen oder eben einfach das entsprechende Parteibuch in der Hand, dabei können dann entsprechende "Spezl" in der Politik helfen. Neutrale und unabhängige Leistung, Durchhaltevermögen sowie politische Unabhängigkeit und eigenproduzierte Programme mit hohem Erfolg bei den Hörern scheinen im Medienbereich bei manchen verantwortlichen Politikern in Bayern offensichtlich nach wie vor nicht zu zählen. Doch eines steht fest, jedenfalls wird die private Rundfunkgeschichte in Deutschland, insbesondere in Bayern, in der Entstehung im Zeitraum ab 1976 und lange vor der BLM mit einseitigen und offensichtlich entsprechend politisch gesteuerten Ehrungen im Jahre 2024 nicht geändert werden können.

Schon fast lustig dabei ist, wenn es nicht so traurig wäre, dass die BLM wie bereits oben schon erwähnt in der Hauptsache in Bayern nur deshalb überhaupt existiert, UM ALLE UNABHÄNGIGEN, SELBSTPRODUZIERTEN, INLÄNDISCHEN RUNDFUNKPROGRAMME NEBENEINANDER BESONDERS ZU FÖRDERN. DIE BLM HAT DABEI ALLERDINGS GESETZLICH UNBEDINGT DARAUF ZU ACHTEN, MACHTKONZENTRATIONEN IM MEDIENBEREICH STRENGSTENS ZU VERHINDERN.

Als unabhängiger, noch aktiver Radiomacher der ersten Stunde des Privatrundfunks in Bayern, beginnt man sich im Jahre 2025 zu fragen, wofür die BLM und deren Politiker "ihr Amt" seit 1985 eigentlich verwenden, um viele unabhängige private Fernseh- und Rundfunksender wirtschaftlich tragfähig "besonders zu fördern und zu unterstützen"? Oder zur Förderung einer nur ganz bestimmten kleinen Verlags-Unternehmer-Gruppe als zweite Säule neben den öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Die Frage könnte man sich natürlich durchaus selbst beantworten, wenn man sich die Realität im Jahre 2025 im privaten Rundfunk-und Fernseh-Bereich einmal genauer betrachtet. Aber was will und wollte der Gesetzgeber als Grundlage der BLM?

Dazu nur ein paar wenige, wörtliche Zitate aus neueren, einschlägigen Urteilen der höchstrichterlichen Rechtsprechung:

„Das Grundrecht der BLM ist „nur funktionell beschränkt und darf nur dazu benutzt werden, Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit durchzusetzen oder zu sichern.“

In der weiteren Rechtsprechung des BVerfG kristallisieren sich vor allem folgende zwei Postulate heraus, die Axiome für das heutige Rundfunkrecht darstellen. Hierzu ein weiteres Zitat ebenfalls wörtlich:…

“... a) Rundfunk muss frei von staatlicher Beeinflussung sein („Staatsfreiheit“, BVerfGE 12,
S.260; 31, 326, 35, 222, 57, 320; 60, 64) b) Das Medium darf nicht an eine oder einige wenige gesellschaftliche Gruppen ausgeliefert werden (Maunz-Dürig-Herzog 5/231, Richter S. 71, BVerfG 12, 262, 31, 322, 57, 323, 60, 65)…“.

Oder auch folgende Zitate aus der Rechtsprechung:

"Das Thema der Medienkonzentration ist nach Ansicht von Lehre, Rechtsprechung und BVerfG – Rechtsprechung ein Thema mit höchstem Rang. Gemäß Rechtsprechung des BVerfG, zuletzt bestätigt im DSF – Beschluss vom 18.12.96, besteht ein bundesverfassungsrechtlicher Auftrag, Tendenzen zur Konzentration im Rundfunkwesen rechtzeitig und so wirksam wie möglich entgegenzutreten (BVerwG 19.3.1997, Az.: 6C 8.95; vgl. BVerfGE 57, 295, 323, BVerfGE 73,173, BVerfGE 83,324, BVerfGE 74,297,327.".

Zusätzlich noch ein paar weitere Zitate aus der höchsten Rechtsprechung;

Die öffentlich- rechtliche Trägerschaft soll zusätzlich einer Gefahr einer einseitigen Einflussnahme
entgegenwirken (BVerfGE 60, S. 66, Doll S. 67; vergl. Auch das 6. Rundfunkurteil, Leitsatz 5a:

„ Die Kontrollgremien des Rundfunks sollen nicht der Repräsentation organisierter Interessen oder Meinungen,
sondern der Sicherung der Meinungsvielfalt im Rundfunk dienen“ (AfP 91 S. 390). In der neueren
Rechtsprechung lässt das BVerfG angesichts der Entwicklung bei den neuen Medien auch eine
Wahlmöglichkeit zwischen öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichem Rundfunk zu (BVerfGE 57,325,
Doll S.120).
".

In der Rechtsprechung arbeitet das BayVerfGH –parallel zum BVerfG – eine aktuell neu erkannte
Gefahr für die Rundfunkfreiheit heraus, nämlich die Verbindung von örtlich operierenden
Lokalsendern mit örtlichen Tageszeitungen (Doppelmonopole, multimediale Meinungsmacht etc.)
(BayVerfGH vom 21.11.1986, 4. Fernsehurteil des BVerfG vom 04.11.1986, amtl. Begründung es
anfänglichen MEG (Medien Erprobungsgesetz) vgl. Regensburger Treffer Kroll, Art. 25 Anm9:

„ Vor allem in regional und lokal abgegrenzten Bereichen dürfen sich Meinungsmacht im Rundfunk und
Meinungsmacht der Presse nicht derart verbinden, dass eine vorherrschende multimediale
Meinungsmacht entsteht „(8. Leitsatz, Satz2, der Entscheidung vom 21.11.1986)...".


Dies sind aber nur wenige Zitate von einschlägigen Rechtsprechungen im Medienbereich und im Rundfunk- und Presserecht.
Der unabhängige Betrachter und die Hörer mögen sich zu den Tatsachen im Medienbereich in Bayern eine eigene und unabhängige Meinung über die Arbeit der neutralen BLM in diesen Zusammenhängen bilden.

Abschließend hierzu kann man sich nur wundern, denn z. B. der Privatsender "Schlager Radio" erhielt völlig problemlos und unterstützend von Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) die UKW-Frequenz, die der öffentlich rechtliche Sender Deutschlandfunk (DLF) in Jena vor kurzer Zeit aufgegeben hat.

In anderen Bundesländern außerhalb der Zuständigkeit der BLM geht das offenbar in guter Zusammenarbeit mit allen Rundfunkveranstaltern. In Bayern nicht. Hier in Bayern gibt man wie oben bereits berichtet trotz vorherrschenden Bedarf bei den Privatsendern in Bayern die freiwerdenden UKW Frequenzen durch Abschaltung von z. B. einigen Frequenzen die bisher der Bayerische Rundfunk (BR) genutzt hat einfach an die Bundesnetzagentur zurück, ganz so als bestünde kein Bedarf dafür. Rundfunksache ist Ländersache, warum aber ist das im Freistaat Bayern bei der BLM gegenüber neutralen und unpolitischen Rundfunkveranstaltern so, die kein Parteibuch in der Hand halten?

Beantworten Sie auch diese Frage einfach für sich selbst, Sie werden sicher Ihre eigene Antwort dazu finden. Nur die bisherige Uneinigkeit aller unabhängigen Privatsender bzw. die noch übrigen unabhängigen Privatsender machen es möglich, dass die zweite Säule der Privatmedien neben den öffentlich-rechtlichen Sendern immer mehr zusammenbricht und in die Hand von mehr oder weniger nur einer kleine Verlags-Unternehmer-Gruppe geht. Die BLM macht es möglich weil se diesem "Treiben" nicht nur zusieht und zuhört, anstatt verhindert, sondern auch noch öffentlich "ehrt".

Damit man uns hier nicht falsch versteht, wir gönnen jedem Menschen Ehre und Erfolg. Wir haben auch längst verstanden, wie die Uhren in Bayern laufen und wir haben auch längst mitbekommen, wie sich Spezl gegenseitig helfen, aber man sollte trotzdem nie vergessen was die Wahrheit ist und war und daher sollten nach unserer Meinung spezielle und einseitige "Hilfen" für bestimmten Personen seitens einer neutralen Behörde nicht übertrieben werden, denn das kann aus unserer Sicht rechtlich auf Dauer durchaus evtl. ins Auge gehen, wie zum Beispiel im bisher 11. Urteil gegen die BLM im Privatrundfunk, welches nicht das letzte Urteil sein könnte.