VORWORT
VORWORT
PRIVAT RADIO GESCHICHTE IN DEUTSCHLAND
Lange bevor es eine Bayerische Landeszentrale für neue Medien in Bayern (BLM) und/oder
davor eine Münchner Kabelgesellschaft (MPK/MGK) überhaupt gab, fing der Privatrundfunk für Deutschland
u.a. durch meine Investitionen von Südtirol aus nach Bayern längst an und „hallte laut nach Bayern herüber“.
Die bayerischen Politiker waren trotzdem leider wieder einmal langsamer in Ihren Entscheidungen, als andere Bundesländer
in Deutschland im Privatrundfunkbereich. Daher ging auch das Kabelpilotprojekt in Rheinland-Pfalz, Ludwigshafen bereits
am 1. Januar 1984 an den Start und darin auch der Sender "Radio Weinstraße". Der Kampf in Bayern gegen alt Verkrustetes war
schon immer ein Kampf gegen Uhren, die "anders ticken" als auf der restlichen Welt. Dies liegt mit Sicherheit auch an der
Bayerischen Verfassung, die in meinen Augen gerade im Artikel 111a, längst veraltete und 100mal überholte Dinge nach wie
vor noch festschreibt, auch wenn dieser Artikel im Jahre 1973 schon etwas "aufgeweicht" wurde. Das Bundesverfassungsgericht
hat hier bereits eindeutige Dinge gerügt und "richtig gestellt". Verändert hat sich aber - nach meiner Ansicht - in Bayern trotzdem
kaum etwas, auch nicht die Bayerische Verfassung. So bildet zum Beispiel die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
bis heute noch das "öffentlich rechtliche Dach" in Bayern für den eigentlichen Privatrundfunk und deren Rundfunkveranstalter.
Interessant ist dabei allerdings, wozu es die BLM für Bayern in der Hauptsache überhaupt gibt. Diese Behörde soll mit ihren
öffentlich-rechtlichen Aufgaben u.a. neben der Programmkontrolle und ihrer Hauptkontrollaufgabe bei den Zulassungen,
Machtkonzentrationen im Medienbereich verhindern. Dazu gehört auch insbesondere Verlage im Rundfunk- und Fernsehbereich
in der jeweiligen Örtlichkeit so zu begrenzen, dass keine Doppelmonopole an einem Standort im Medienbereich entstehen.
Sie hat außerdem die Aufgabe insbesondere unabhängige und eigenständige, verlagsfreie Rundfunk- und Fernsehsender in Bayern
für Bayern besonders zu unterstützen und zu fördern. Wenn man sich aber die Medienlandschaft heute ansieht und anhört, könnte man
jedoch glauben, dass leider genau das Gegenteil davon in Bayern die Realität ist. Man kann sich außerdem sehr darüber wundern,
dass von der BLM ein Verlagsinhaber sogar als "der Privatrundfunk Pionier in Deutschland" besonders geehrt wurde, welcher an mehr als
60 regionalen Fernseh- und Radioanbietern in Deutschland und Österreich hohe Beteiligungsverhältnisse hält, sowie gleichzeitig
hohe Beteiligungsverhältnisse an Telefonbuch-, zahlreichen Zeitungs- und Kinderbuchverlagen besitzt.
Die BLM ehrt somit aus der Sicht der unabhängigen Rundfunk- und Fernsehbetreiber etwas, das sie eigentlich gemäß ihres
öffentlich-rechtlichen Auftrags verhindern müsste. Denn ob jemand in Bayern Zeitungsverlage und gleichzeitig mehr als
60 Fernseh- und Radiosender in seiner "Macht" haben sollte, sollte aus unabhängiger Sicht und gemäß der gültigen Rundfunkurteile
und nach dem Willen der Gesetze im Medienbereich doch zumindest eher sehr zweifelhaft sein.
Gleichzeitig hat die BLM scheinbar die wirklichen Rundfunk Pioniere "vergessen", die seit 1976 bis heute private Rundfunk- und
Fernsehprogramme 24 Stunden täglich mit hohen Erfolgen betreiben. Die Leistungen, Erfolge und Kämpfe dieser Rundfunk Pioniere
führten überhaupt erst dazu, dass es die BLM gibt. Allein viele Techniker, viele Programme und Moderatoren sowie andere innovative
Pioniere und finanzielle, hohe Investitionen haben mit höchsten Aufwand unter dem persönlichen Einsatz ihres Lebens für die
Durchsetzung der privaten Medien in Deutschland gekämpft. Jedoch ganz bestimmt nicht dafür, dass in der Hauptsache nur noch Verlage
die privaten Medien in Deutschland beherrschen und kontrollieren.
Das eine BLM nun ausgerechnet einen Verlagsinhaber als den
Privatrundfunk Pionier in Bayern ehrt und gleichzeitig alle wirklichen Privatrundfunk Pioniere unerwähnt lässt, setzt der ganzen
Privatrundfunk Geschichte in Bayern im Jahre 2024 nun nur noch die Krone auf. Dass dann sogar ein aufwendiges Video von der BLM
unter der Überschrift: "Gunther Oschmann - Privatrundfunk-Pionier" auf den Webseiten der neutralen Behörde BLM veröffentlicht wird,
während alle sonstigen Privatrundfunk Pioniere lange vor Herrn Gunther Oschmann verschwiegen und von der BLM einfach übergangen
werden, spricht aus der Sicht eines Rundfunk Pioniers seit 1976 jedenfalls eine sehr deutliche Sprache, bei der hier die Neutralität einer
Behörde nur sehr schwerlich nachvollziehbar ist. Man kann sich des Eindrucks jedenfalls nicht erwehren, dass das richtige Parteibuch und
die dazu gehörenden Mittel viel wichtiger sind, als die tatsächliche und unabhängige Leistung als Privatrundfunk Pionier und Radiomacher
in Bayern und hier spreche ich ganz bestimmt nicht nur für mich selbst, sondern um alle Pioniere, die mit öffentlichen Druck und ihrem
Wissen udn Einsatz dafür gesorgt haben, dass eine MPK/MGK und dann die BLM in Bayern als neue Behörde überhaupt Existenzberechtigung
erhielt, die es vorher nämlich nicht gab, weder durch Verlage und deren Inhaber, noch durch die vorher alleinigen und monopolistischen
öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten in Bayern und Deutschland.
Aus Sicht der verlagsfreien, neuen und unabhängigen Privatrundfunk- und Fernseh- Pioniere seit 1976, die in Bayern, Deutschland
und sogar von Italien und der Schweiz aus für die Einführung privater Medien mit aller Kraft und hohem Einsatz jahrelang gekämpft haben,
Privatmedien gegen alle monopolistischen und öffentlich rechtlichen Kräfte in Deutschland durchzusetzen, ist die einseitige Ehrung seitens
der BLM jedenfalls doch wirklich sehr bemerkenswert für eine neutrale Behörde in Bayern. Teilweise haben diese Rundfunk Pioniere mit ihrer
Gesundheit und sogar mit ihrem Leben dafür bezahlt, dass es überhaupt eine BLM gibt. Dies alles wird von der BLM einfach im Jahre 2024
totgeschwiegen, als hätte es sie nie gegeben, während gleichzeitig parteinahe Personen aus dem Verlagsbereich als "Rundfunk Pioniere"
von der BLM geehrt und auf den Webseiten der BLM als solche veröffentlicht werden (s.o.). So etwas nennt man in Bayern offensichtlich neutral...?
Dazu nur ein paar wenige, wörtliche Zitate aus einschlägigen Urteilen der höchstrichterlichen Rechtsprechung:
„Das Grundrecht der BLM ist „nur funktionell beschränkt und darf nur dazu benutzt werden,
Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit durchzusetzen oder zu sichern.“
In der weiteren Rechtsprechung des
BVerfG kristallisieren sich vor allem folgende zwei Postulate heraus, die Axiome für das heutige
Rundfunkrecht darstellen. Hierzu ein weiteres Zitat ebenfalls wörtlich:…
“...
a) Rundfunk muss frei von staatlicher Beeinflussung sein („Staatsfreiheit“, BVerfGE 12,
S.260; 31, 326, 35, 222, 57, 320; 60, 64)
b) Das Medium darf nicht an eine oder einige wenige gesellschaftliche Gruppen ausgeliefert
werden (Maunz-Dürig-Herzog 5/231, Richter S. 71, BVerfG 12, 262, 31, 322, 57, 323, 60, 65)…“
Oder auch folgende Zitate aus der Rechtsprechung:
"Das Thema der Medienkonzentration ist nach Ansicht von Lehre, Rechtsprechung und BVerfG –
Rechtsprechung ein Thema mit höchstem Rang. Gemäß Rechtsprechung des BVerfG, zuletzt bestätigt
im DSF – Beschluss vom 18.12.96, besteht ein bundesverfassungsrechtlicher Auftrag, Tendenzen zur
Konzentration im Rundfunkwesen rechtzeitig und so wirksam wie möglich entgegenzutreten (BVerwG
19.3.1997, Az.: 6C 8.95; vgl. BVerfGE 57, 295, 323, BVerfGE 73,173, BVerfGE 83,324, BVerfGE
74,297,327."
Zusätzlich auch weitere Zitate aus der Rechtsprechung:
"Die öffentlich- rechtliche Trägerschaft soll zusätzlich einer Gefahr einer einseitigen Einflussnahme
entgegenwirken (BVerfGE 60, S. 66, Doll S. 67; vergl. Auch das 6. Rundfunkurteil, Leitsatz 5a: „ Die
Kontrollgremien des Rundfunks sollen nicht der Repräsentation organisierter Interessen oder Meinungen,
sondern der Sicherung der Meinungsvielfalt im Rundfunk dienen“ (AfP 91 S. 390). In der neueren
Rechtsprechung lässt das BVerfG angesichts der Entwicklung bei den neuen Medien auch eine
Wahlmöglichkeit zwischen öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichem Rundfunk zu (BVerfGE 57,325,
Doll S.120).".
In der Rechtsprechung arbeitet das BayVerfGH –parallel zum BVerfG – eine aktuell neu erkannte
Gefahr für die Rundfunkfreiheit heraus, nämlich die Verbindung von örtlich operierenden
Lokalsendern mit örtlichen Tageszeitungen (Doppelmonopole, multimediale Meinungsmacht etc.)
(BayVerfGH vom 21.11.1986, 4. Fernsehurteil des BVerfG vom 04.11.1986, amtl. Begründung es
anfänglichen MEG (Medien Erprobungsgesetz) vgl. Regensburger Treffer Kroll, Art. 25 Anm9):
„ Vor allem in regional und lokal abgegrenzten Bereichen dürfen sich Meinungsmacht im Rundfunk und
Meinungsmacht der Presse nicht derart verbinden, dass eine vorherrschende multimediale
Meinungsmacht entsteht „(8. Leitsatz, Satz2, der Entscheidung vom 21.11.1986)...".
Die tatsächliche Rundfunkgeschichte der Privatmedien und der Durchsetzung in Deutschland, soll auf diesen Webseiten mit
Zeitdokumenten in Bild, Text und Ton sowie mit Videomitschnitten festgehalten und nachgewiesen werden. Eine Rundfunkgeschichte,
die zahlreiche Hörer aus dem Großraum München sicher auch noch gut kennen. Eine Rundfunkgeschichte der privaten Medien und
dessen Durchsetzung, die nicht umgeschrieben werden kann und auch nicht umgeschrieben werden darf! Diese Webseiten sollen
die tatsächliche Rundfunkgeschichte in Bayern aufzeigen und unvergessen machen.
Es folgen Mitschnitte die in die Radiogeschichte eingingen. Der Reihenfolge nach dem Sendestart der ersten drei
Privat-Lokalsender in München/Bayern/Deutschland aus jeweils einem eigenen Rundfunkstudio, verbunden mit einer Tonleitung
zur damaligen Kabelgesellschaft in Bayern und dem ersten geplanten landesweiten Programm in Bayern. Neue Welle, jedoch zeitlich
erst sehr viel später, 6-12 Monate, teilweise Jahre später, folgten dann erst weitere Sender wie zum Beispiel Radio Gong 2000,
Radio Charivari, Radio 2Day usw. die die Popularität der ersten 3 Lokalsender in München mitnutzten. Auch wenn es heute viele
Radiosender und Betreiber aber insbesondere auch manche Politiker und Verlagsinhaber sehr gerne immer wieder anders darstellen
wollen, wird es nicht gelingen, die wahre Privatrundfunkgeschichte in Deutschland umzuschreiben. Hier die tatsächlichen
Zeitdokumente und Mitschnitte, die Deutschland/Bayern im Medienbereich komplett veränderten,
Eine kurze und nur sehr grobe Chronik der Abläufe:
16. Juli 1982
Die Verträge für ein Kabelpilotprojekt in München werden unterzeichnet, die Münchner Pilot-Gesellschaft für Kabelkommunikation (MPK)
wird gegründet
01. April 1984
Das Kabelpilotprojekt startet. Im Hörfunkbereich sind
1.) RADIO AKTIV ab 16.03.1984
2.) NEUE WELLE BAYERN ab 01.04.1984
3.) RADIO M1 ab 01.04.1984
4.) RADIO XANADU ab 02.04.1984
jeweils 24 Stunden täglich im Kabel München auf Sendung.
Die Grundlage für den Sendebetrieb und für alle Investitionen war das verbindliche Versprechen seitens der Geschäftsführung und der Rechtsvertretung
der MPK, jeweils eine terrestrische UKW Frequenz für den Großraum München zu erhalten sobald mindestens 4 erste terrestrische UKW-Frequenzen
für den Großraum München zur Verfügung stehen. Eventuell spätere Sender die dazu kommen, erhalten dann danach der Reihenfolge nach evtl.
weitere eigene terrestrische UKW-Frequenzen für den Großraum München.
Januar 1985
Im Laufe der folgenden Monate starten zahlreiche weitere Privatsender im Kabel, so unter anderem Radio Gong, Radio 44,
Musikwelle Süd, Radio 89, Radio 2000 und Ufa-Radio.
01. April 1985 Gründung der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien (BLM) als Nachfolger der MPK/MGK.
Präsident der BLM wurde der frühere Geschäftsführer der MPK/MGK, Herr Rudolf Mühlfenzl, Herr Purzer (Bereich Programm) und
Herr Rechtsanwalt Merten (Rechtsvertreter der MPK/MGK) haben die bisherigen Medienbereiche verlassen.
09. Mai 1985
Die ersten drei UKW-Frequenzen für Privatradio in München gehen ON AIR: 89,0, 92,4 und 96,3 MHz und das verbindliche Versprechen
wurde vollständig gegenüber der bisherigen Sender einfach übergangen. Im Gegenteil plötzlich hieß es wenn die bisherigen Sender
nicht mit den neuen Sendern eng zusammenarbeiten und deren Sendezeiten auf einer gemeinsamen Frequenz akzeptieren, sind sie einfach gar nicht
mehr dabei auf UKW terrestrisch zu senden und dürfen nur noch weiter im Kabel 24 Stunden senden.
Um möglichst alle Anbieter aus dem Kabel unterzubringen, wurde das unverschämte und absolut umstrittene Frequenzsplitting erpresserisch
zum großen Schaden der bisherigen Sender auf UKW terrestrisch durch die MGK und dann der BLM eingeführt und durchgesetzt. So kam es, dass zum
Beispiel eine Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Johannes Kreile ohne jedes Studio, ohne jeden CD-Player nur eine Woche bevor die ersten terrestrischen
UKW Frequenzen eingeschaltet wurden auch einen Antrag auf Sendezeiten an die MGK -TELEFONISCH- stellte mit dem Ergebnis, gleich viel Sendezeit
auf den neuen UKW Frequenzen mit deren "Radio Soundtrack" zu erhalten als die Sender, die über ein Jahr bereits 24 Stunden täglich im Kabel mit
Millionen Euro (DM) Einsatz 24 Stunden mit über 30 Mitarbeitern sendeten.
13. August 1985
Nachdem sich mittlerweile bei der BLM weitere Anbieter um eine Frequenz beworben haben (u.a. Radio C, Radio Brenner, Radio, Radio Sound-Track,
Radio 2Day) sollen auf der Frequenz 92,4 MHz noch mehr Sender untergebracht werden. Die Folge war kurzzeitig ein heilloses Chaos, dann jedoch können
die vier bisherigen Sender (Anbieter) per Einstweiliger Verfügung den alten Zustand wieder herstellen. Aber die BLM als zuständige Behörde hat
selbst diesen "Zustand" nicht akzeptiert und es entstand immer höherer Schaden bei Hörern und Kunden.
September 1985
Erneut unternimmt die BLM einen Anlauf zur Integration weiterer Programme auf 92,4 MHz, doch auch diesmal dauert der Spuk nur wenige Tage.
In der Folge fusionieren Radio 44 und Radio Xanadu, gesendet wird in der Folge unter dem gemeinsamen Namen Radio Xanadu.
01. April 1986
Mit der 95,5 MHz geht eine vierte UKW-Frequenz in Betrieb in München in Betrieb, die eigentlich für die ersten vier Sender als 4. Frequenz versprochen
und daher eingeplant war. Hier sendete allerdings jetzt vorwiegend Radio Charivari, abends ist Rado 2Day.
01. April 1986
Das von der BLM vorsätzlich angerichtete Chaos nahm immer schlimmere Züge an.
Eine weitere Aufteilung der 92,4 ist nicht mehr aufzuhalten. Zu den bisherigen Sendern (Anbietern) kommen Radio Brenner, Radio
Sound-Track, Radio C und die Jazzwelle plus und Radio Horeb (Radio Maria) hinzu. Kirchenfunk auf einer HITWELLE. So etwas können nur
Politiker am Schreibtisch für gut und wirtschaftlich sowie programmlich verträglich verkaufen. Die gleichen Politiker der BLM, die später
über wirtschaftliche Tragfähigkeiten im Rahmen von Lizenzverlängerungen entschieden haben.
30. September 1987
Da sich ein Großteil der Anbieter auf der 89,0 MHz am landesweiten Sender Antenne Bayern beteiligt, wird die Frequenz vorübergehend stillgelegt.
23. März 1988
Von München aus startet STAR*SAT RADIO via Satellit über die AKK in Ludwigshafen für ganz Europa und München, weil Pelunka und Lüders
diesem Münchner Irrsinn und um den gewaltigen wirtschaftlichen Schaden, den die BLM vorsätzlich oder grob fahrlässig angerichtet hatte zu entfliehen.
11. April 1988
Die 89,0 MHz geht wieder in Betrieb. Hier senden nun Radio 2Day, STAR*SAT RADIO München sowie weitere Kleinanbieter.
11. April 1988
RADIO AKTIV, Radio M1 und Radio Brenner schließen sich auf der 92,4 MHz zu einer Anbietergemeinschaft zusammen, die unter dem Namen
"München 92,4" sendet; weiterer Anbieter auf der Frequenz ist die Jazzwelle plus und der Kirchenfunk und später die alternativen Sender
Radio Feierwerk und Radio Lora.
18. April 1988
Mit der 93,3 MHz geht eine zusätzliche Frequenz ON AIR. Hier sendet Radio Xanadu - Citywelle München
07. Februar 1989
Radio M 1 stellt en Sendebetrieb auf der 92,4 komplett ein. Drei Monate später startet der Schlagersender Radio Arabella.
Februar 1991
Aus Xanadu Citywelle München wird Xanadu Classic Rock mit Thomas Gottschalk als Programmdirektor
April 1992
Radio Arabella wechselt von der 92,4 MHz auf die Frequenz 105,2 MHz.
April 1992
Nach dem Ende von STAR*SAT RADIO senden auf der 89,0 MHz nun Radio 2day, 89 Hit FM und Radio Horeb
11. Juni 1994
Aus Xanadu Classic Rock wird Energy 93,3.
01. Dezember 2000
Auf der 89,0 MHz senden nur noch 2day und Horeb. Seit dem Wechsel von Horeb im Mai 2004 auf die 92,4 MHz, sendet
nur noch 2Day auf 89,0 MHz.
